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Renten, die bereits laufen, sind von der Anpassung der technischen Parameter nicht betroffen. Laufende Renten dürfen von Gesetzes wegen nicht gekürzt werden.
Für die langfristige Finanzierung der laufenden Renten werden per 1. Januar
2019 aufgrund der Senkung des technischen Zinssatzes zusätzlich rund
CHF 1,88 Milliarden benötigt. Dieser Bedarf wird soweit möglich aus technischen Rückstellungen finanziert. Der nicht gedeckte Teil bewirkt eine Reduktion
des Deckungsgrades des jeweiligen Vorsorgewerks.
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