PUBLICA informiert Vorsorgeausweis besser verstehen
Mindestens einmal pro Jahr kommt er von PUBLICA: Der Vorsorgeausweis. Entweder per Post oder direkt ins Versichertenportal «myPublica». Wir wetten: Nachdem Sie diesen Beitrag gelesen haben, werden Sie Ihren Vorsorgeausweis nicht mehr einfach beiseitelegen. Falls noch etwas unklar ist – Ihre Kontaktperson hilft Ihnen gerne weiter.
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PUBLICA stellt Ihnen einmal jährlich einen aktuellen Vorsorgeausweis zu. Ihre persönlichen Daten meldet uns Ihr Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin.
Der massgebende Jahreslohn ist der Jahreslohn, der im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Bei einem Teilzeitpensum entspricht er dem Lohn, der bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent erzielt würde. Der versicherte Verdienst entspricht dem massgebenden Jahreslohn abzüglich dem Koordinationsabzug. Er bildet die Basis für die Beiträge. Der Koordinationsabzug sorgt dafür, dass nur auf demjenigen Lohnanteil Beiträge erhoben werden, der nicht bereits durch die 1. Säule (AHV/IV) abgedeckt ist. PUBLICA berücksichtigt bei der Berechnung des Koordinationsabzugs den Beschäftigungsgrad.

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Die Sparbeiträge sind die Beiträge der versicherten Person und des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin, die dem Vorsorgeguthaben gutgeschrieben werden. Sie sind ein Prozentsatz des versicherten Verdienstes, altersabhängig gestaffelt und werden monatlich direkt vom Lohn abgezogen. |

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Der aktuell mögliche Einkauf wird für den auf dem Vorsorgeausweis aufgeführten Stichtag ausgewiesen. |

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Die Entwicklung des Vorsorgeguthabens zeigt dessen Veränderung seit Ende des Vorjahres bis zum Stichtag des Vorsorgeausweises. Wird der Vorsorgeausweis mit dem Stichtag 1. Januar eines Jahres erstellt, wird die Veränderung seit Ende des vorletzten Jahres aufgezeigt. |

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Der Projektionszins ist ein modellhafter Wert. Mit dem Projektionszins wird berechnet, wie hoch Ihre Rente mit dem jeweiligen Zinssatz ausfallen würde. Die Hochrechnung basiert auf einem Zinssatz, Ihrem aktuellen Lohn, den aktuellen Sparbeiträgen und dem Umwandlungssatz. Da sich diese Faktoren im Laufe der Zeit ändern können, ist die Hochrechnung unverbindlich und lediglich ein Anhaltspunkt. Sie sehen auf Ihrem Vorsorgeausweis zwei mögliche Entwicklungen bzw. zwei unterschiedliche Hochrechnungen (Projektionen):
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Sofern die Austrittsleistung zum Zeitpunkt der Eheschliessung/der Eintragung der Partnerschaft bekannt ist, wird diese hier aufgeführt.
Die Verpfändung für Wohneigentum beeinflusst die Höhe der versicherten Leistungen nicht, solange das Pfand nicht verwertet werden muss.
Unter noch nicht erfolgte Vorbezugsrückzahlung wird der getätigte Vorbezug für Wohneigentum abzüglich allfälliger Vorbezugsrückzahlungen ausgewiesen.
Unter noch nicht erfolgter Wiedereinkauf nach Ehescheidung/gerichtlicher Auflösung der eingetragenen Partnerschaft ist der übertragene Anteil der Austrittsleistung abzüglich eines allfälligen Wiedereinkaufs ausgewiesen.