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Deshalb braucht PUBLICA eine Lebensbescheinigung …
Für jede Rente existiert ein persönlicher Anspruch, der nicht übertragbar ist. Um sicherzustellen, dass im Todesfall keine Renten an Unberechtigte weiter ausbezahlt werden, ist es unerlässlich, dass PUBLICA von den Rentenbeziehenden periodisch einen Lebensnachweis einfordert. Es ist uns nicht angenehm, wenn wir Sie in dieser Angelegenheit persönlich angehen müssen. Indem wir unserer Sorgfaltspflicht im Umgang mit den Versichertengeldern nachkommen, handeln wir aber gezielt in Ihrem Interesse.Wir sind froh, wenn Sie für diese Massnahme Verständnis aufbringen können und danken Ihnen auch an dieser Stelle für das fristgerechte Einreichen der eingeforderten Unterlagen.
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Schweiz
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PUBLICA hat eine gesetzliche Informationspflicht gegenüber den Versicherten und Rentenbeziehenden. Aus diesem Grund werden wir Ihnen auch in Zukunft jede Ausgabe unseres E-Magazins zustellen. Das E-Magazin von PUBLICA erscheint zweimal jährlich.