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Versicherte, die im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) Vorsorgeguthaben zum Kauf von Wohneigentum bezogen hatten und es später der Pensionskasse zurückzahlen wollten, konnten dies bislang nur in Tranchen von mindestens 20’000 CHF tun.
Um die Möglichkeit einer Rückzahlung zu erhöhen, hat der Bundesrat beschlossen, den Mindestbetrag per 1. Oktober 2017 auf 10’000 CHF zu senken.
Die neue Bestimmung soll Versicherte zu vermehrten Rückzahlungen anregen, damit sie im Zeitpunkt der Pensionierung über ein höheres Vorsorgeguthaben verfügen.
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