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Verliert eine versicherte Person nach vollendetem 58. Altersjahr auf Veranlassung ihres Arbeitgebers oder ihrer Arbeitgeberin ihre Stelle, besteht seit dem 1. Januar 2021 die Möglichkeit, die Versicherung im bisherigen Vorsorgewerk bei PUBLICA weiterzuführen.
Das bis zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses angesparte Altersguthaben bleibt bei PUBLICA und muss nicht an eine Freizügigkeitseinrichtung überwiesen werden. Nach dem Altersrücktritt kann eine Altersrente bezogen werden.
Die Versicherung kann auf dem bisherigen Lohn oder auf der Hälfte davon weitergeführt werden. Wer sich für die Weiterführung entscheidet, bezahlt dafür
Die Beendigung der Weiterführung der Versicherung ist jederzeit möglich.
Weitere Gründe für die Beendigung:
Zusätzliche Informationen betreffend die für Ihr Vorsorgewerk massgebenden Bestimmungen sowie über die Anmeldung erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson. Sie finden Sie unter publica.ch > Ihre Vorsorge > Ihre Ansprechperson
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PUBLICA hat eine gesetzliche Informationspflicht gegenüber den Versicherten und Rentenbeziehenden. Aus diesem Grund werden wir Ihnen auch in Zukunft jede Ausgabe unseres E-Magazins zustellen. Das E-Magazin von PUBLICA erscheint zweimal jährlich.