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Die Leistungen werden weiterhin so ausbezahlt, dass sie spätestens ab dem
10. des jeweiligen Monats auf dem Bank- oder Postkonto der anspruchsberechtigten rentenbeziehenden Person verfügbar sind.
In gewissen Fällen können die Hinterlassenenleistungen gekürzt werden; beispielsweise dann, wenn zwischen der verstorbenen versicherten Person und der überlebenden Person ein Altersunterschied von mehr als 15 Jahren bestand. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Vorsorgereglement Ihres Vorsorgewerks.
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