Anmelden
Inzwischen ist diese Reform vom Parlament verabschiedet worden; die Volksabstimmung ist noch ausstehend. Die Anpassungen, welche das Reformpaket «Altersvorsorge 2020» vorsieht, insbesondere die Anpassung des Umwandlungssatzes, des Koordinationsabzugs und der Altersgutschriften, betreffen ausschliesslich das BVG-Obligatorium, das heisst die gesetzlichen Mindestleistungen. Sofern eine Pensionskasse reglementarisch höhere Leistungen verspricht, werden die Leistungen gemäss BVG-Obligatorium lediglich als «Schattenrechnung» mitgeführt. Dies mit dem Zweck, vergleichen und jederzeit garantieren zu können, dass die Kasse im Minimum die gesetzlichen Mindestleistungen erfüllt.
Bei PUBLICA haben fast alle Versicherten Anspruch auf Leistungen, die über dem BVG-Obligatorium liegen. Bei Annahme der Vorlage durch das Stimmvolk im September 2017 wären sie somit nur in der «Schattenrechnung» von den Massnahmen betroffen, also ohne Auswirkung auf die effektiven Vorsorgeleistungen durch PUBLICA. Da mit der Reform das Mindestalter für den Bezug von Altersleistungen von 58 auf 60 Jahre erhöht wird, sind bei einem Vorsorgewerk reglementarische Anpassungen erforderlich.
Eigerstrasse 57
3007 Bern
Schweiz
Tel.: +41 58 485 21 11
Fax: +41 58 485 21 13
info@publica.ch / publica.ch
PUBLICA hat eine gesetzliche Informationspflicht gegenüber den Versicherten und Rentenbeziehenden. Aus diesem Grund werden wir Ihnen auch in Zukunft jede Ausgabe unseres E-Magazins zustellen. Das E-Magazin von PUBLICA erscheint zweimal jährlich.