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Per 1. Januar 2017 ist, mittels Teilliquidation, die Ausgliederung des Profitcenters Alcosuisse aus dem Vorsorgewerk Bund vollzogen worden.
Mit Wirkung ab 1. Januar 2017 wurden die der Alcosuisse und deren Betrieb in Delémont angehörenden Versicherten in die Vorsorgeeinrichtung der Swiss Life AG überführt (Art. 5 TLR Bund). Die der Alcosuisse und deren Betrieb in Delémont zuzuordnenden Rentenbeziehenden verbleiben im Vorsorgewerk Bund (Art. 32f Abs. 2 und 3 BPG sowie Art. 76d des Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser [Alkoholgesetz; SR 680]).
Ab dem 7. Juni 2017 läuft eine 30-tägige Frist, innert welcher gegen die Voraussetzungen der Teilliquidation und das Verfahren beim paritätischen Organ des Vorsorgewerks Bund Einsprache erhoben werden kann.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Rubrik «Andere gesetzliche Publikationen» des Schweizerischen Handelsamtsblattes vom 7. Juni 2017 bzw. auf shab.ch
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